Rezeptbestellung
Seit 2024 dürfen wir für gesetzlich Versicherte nur noch elektronische Rezepte ausstellen.
Wir bitten Sie, zuerst ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen zu lassen, erst dann können E-Rezepte erstellt werden. Danach können alle Folgerezepte im selben Quartal ohne persönlichen Kontakt erstellt und digital übermittelt werden.
Dies gilt nur für Medikamente, die durch unsere Praxis schon einmal verordnet wurden. Verordnungen anderer Ärzte müssen zunächst individuell überprüft werden.
